Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Dezember 2015

SCD – DIENSTLEISTUNGEN

Reinigungsarbeiten aller Art (Privathaushalte, Gewerbe, Gebäude), Servicedienstleistungen, Haushalt

–       Im Umfang einmaliger Einsätze

–       Im Umfang regelmässiger Einsätze

Der Mindestreinigungsumfang eines Einsatzes beträgt zwei Arbeitsstunden.

Art und Umfang der Dienstleistungen werden im Zuge der Auftragsermittlung und –erteilung individuell abgeklärt und vereinbart.

SCD – VERTRAG

Liegt eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vor oder wird mündlich, per Handschlag oder gegen Gutschein, eine Dienstleistung vereinbart, ist ein bindender Vertrag zustande gekommen. Nach Vereinbarung gilt dieser Vertrag für einen einmaligen Einsatz oder aber für regelmässige Dienstleistungen, die bei Unterzeichnung auf unbestimmte Zeit ausgerichtet sind und nur nach den u.a. Kündigungsmodalitäten beendet werden können. Verträge für regelmässige Einsätze werden mit dem Kunden nach individueller Absprache und Erfordernissen abgestimmt und vereinbart. Der Auftraggeber akzeptiert voll inhaltlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Vertrag tritt mit Vertragsunterzeichnung in Kraft.

Schlüssel Übernahme

Mit der Übernahme eines Schlüssels zum betreffenden Objekt durch den Dienstleister erhält der Auftraggeber eine Schlüsselquittung. Die Schlüsselübergabe (bzw. Rückgabe) erfolgt auf Basis der vereinbarten Vertragsmodalitäten. Die Vereinbarung wird von den Vertragsparteien und der beauftragten Raumpflegerin unterzeichnet.

Reinigungsmaterial und Hilfsmittel

Die Verwendung  und Art von Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln wird in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag festgelegt. Der Einsatz von Reinigungsmaterial und Equipment aller Art durch den Dienstleister wird laut Vertrag verrechnet.

SCD – Preise und Zahlungsbedingungen, Konditionen, Fälligkeit

Die Dienstleistungen werden in einem Stundensatz (eine Stunde zu 60 Minuten) festgelegt. Jede angefangene Viertelstunde wird ebenso verrechnet. Der Stundensatz der in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag erfasst wurde, gilt explizit für eine Stunde und einen Mitarbeiter laut vereinbartem Stundensatz. Der Anfahrtsweg im Raum Zürich wird nicht in Rechnung gestellt, es sei denn, es handelt sich um einen vereinbarten Ausnahmefall. Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen sind einzuhalten (siehe Hinweis auf Rechnung, in der Regel 7-10 Tage nach Rechnungstellung), so sind die erbrachten Leistungen entsprechend Vertrag netto zu bezahlen. Unvorhergesehene Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Auftraggeber mitgeteilt und von ihm (auch mündlich) genehmigt werden, sind möglich und zu verrechnen.

SCD – VERTRAG KÜNDIGUNG

Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich durchgeführt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den branchenüblichen 14 Tagen und kann zum Ende jedes Kalendermonats erfolgen. Die Kündigungsfrist bindet beide Vertragspartner an die zu erbringenden Leistungen bzw. Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.

SCD – Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz der Swiss Clean Deluxe Stockner & Stockner Thanheuser Neugutstrasse 45, 8600 Dübendorf

Es gilt das Schweizerische Recht.

SCD – HAFTUNG

Als Dienstleister haften wir ausschliesslich für die mit dem Auftraggeber vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Unterbrechungen oder Abbruch der Dienstleistung welche durch Dritte bzw. höhere Gewalt verursacht wurden wird von Seiten des Dienstleisters keine Haftung übernommen. Ebenso kann der Dienstleister aufgrund störender Ereignisse und Vorkommnisse durch Dritte oder höhere Gewalt jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund jener negativen Voraussetzungen seinen Arbeitseinsatz nicht zufriedenstellend gewährleisten kann.

Swiss Clean Deluxe verpflichtet sich, die mit seinem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig und zur Zufriedenheit des Kunden auszuführen. Die Dienstleistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Durchführung zu prüfen. Etwaige Mängel, die im Nachhinein beanstandet werden, fallen nicht unter die Haftungspflicht des Dienstleisters.

Verursachte Schäden während der Dienstleistung sind per sofort dem Auftraggeber zu melden und werden durch die Haftpflichtversicherung des Dienstleisters übernommen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rahmen für die Erbringung der Dienstleistung sicherzustellen (Schlüssel, Zutritt zum Objekt, pünktliche Anwesenheit falls erforderlich, etc.). Kommt er als Vertragspartner dieser Pflicht nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Behinderungen, Nachteile oder gar die Nichterfüllung der Dienstleistung, haftet er für die Konsequenzen. Anfahrt, Arbeitszeiten usw. werden in diesem Falle berechnet, als wäre die Dienstleistung erfolgt. Ebenso ist eine Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten möglich.

Jegliche Gewährleistungspflicht des Dienstleisters ist hinfällig, wenn der Auftraggeber die vom Dienstleister erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet, beschädigt oder gar kaputt macht.

SCD – Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht, Konkurrenzverbot

Der Dienstleister und seine Mitarbeiter verpflichten sich im Zuge ihrer Tätigkeiten zu absoluter Diskretion und Verschwiegenheit. Es dürfen keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden. Jede Dienstleistung wird mit bestmöglicher Sorgfalt und Wahrung der Interessen des Auftraggebers durchgeführt.

MitarbeiterInnen von SWISS CLEAN DELUXE dürfen ohne schriftliche Erlaubnis weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abgeworben oder eingestellt werden. Dies gilt bis zu einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und gilt für die ganze Schweiz.

SCD -Personal

Das Personal ist entsprechend geschult und hält sich an das Qualitätsmanagement des Dienstleisters. Die Standards an Soziales und Gesetzeskonformes sind sehr hoch. Deshalb sind alle branchenabhängigen Arbeitskriterien an GAV und Allpura (Verband Schweizer Reinigungs Unternehmen) angepasst. Tadelloser Leumund und adäquates Auftreten sind Grundvoraussetzungen der Dienstleistung.